Das Landgericht in Hamburg fällte am 12.05.1998 ein Urteil zur "Haftung für Linkverweise auf Homepage Seiten". Das Urteil besagt, dass man durch Anbringung von Linkverweisen auf den eigenen Homepage-Seiten zu fremden Homepage-Seiten die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann laut Landgericht nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert (Landgericht Hamburg - 312 O 85/98).

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